Erdbestattung
Bei der Erdbestattung kann zwischen einem Wahl- oder einem Reihengrab entschieden werden. Auch eine anonyme Erdbestattung ist möglich.
Erdbestattung
Die Erdbestattung ist eine traditionelle Bestattungsart. Nach der Trauerfeier wird der Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Für die Erdbestattung ist keine besondere Willenserklärung des Verstorbenen nötig.
Wahlgrab, Reihengrab und anonyme Erdbestattung
Bei der Erdbestattung kann grundsätzlich zwischen einem Wahl-, einem Reihengrab oder einer anonymen Erdbestattung gewählt werden.
Wahlgrab
- Ein Wahlgrab ist in der Regel ein Doppel- oder Familiengrab.
- Lage und Größe der Grabstätte können nach der jeweiligen Friedhofssatzung selbst bestimmt werden.
- Je nach Art der Grabstätte können mehrere Beisetzungen vorgenommen werden.
- Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt.
- In der Regel wird das Nutzungsrecht bei einer neuen Bestattung um die jeweilige Ruhefrist des Friedhofes verlängert (Friedhöfe haben je nach Bodenbeschaffenheit unterschiedliche Ruhefristen. In der Regel jedoch 15-25 Jahre).
Reihengrab
- In einem Reihengrab ist nur eine Einzelbelegung möglich
- Die Lage der Grabstätte kann nicht individuell ausgewählt werden. Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt.
- Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind in der Regel niedriger als bei einem Wahlgrab.
Anonyme Erdbestattung
- Die Beisetzung findet auf einem Gemeinschaftsfeld des Friedhofs statt.
- Die Grabstätte ist nicht individuell gekennzeichnet.
- Durch eine anonyme Erdbestattung kann für die Hinterbliebenen die Verarbeitung der Trauer erschwert werden, da eine persönliche Gedenkstätte fehlt.
Unterschiedliche Friedhofssatzungen
Jeder Friedhof hat eine eigene Satzung. Wir informieren Sie gerne über die jeweiligen Verordnungen und stehen Ihnen bei individuellen Fragen zur Seite.