Feuerbestattung
Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung ist eine spezielle Willenserklärung nötig. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten eine schriftliche Willenserklärung verfasst oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.
Eine Einäscherung ist für viele Bestattungsarten Voraussetzung
See-, Bergbach- und Luftbestattungen, aber auch Baumbestattungen in einem Friedwald setzen eine Einäscherung des Verstorbenen voraus.
Einäscherung und Beisetzung
Wir überführen den Verstorbenen an ein Krematorium, in der Regel nach Meßkirch. Dort findet die Einäscherung statt. Es ist möglich, sich in einem separaten Raum vom Verstorbenen zu verabschieden. Außerdem können Angehörige in vielen Krematorien dem Einfahren des Sarges in den Ofen beiwohnen. Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne an uns übergeben und mit Ihnen zusammen beigesetzt. In Deutschland ist es nicht möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen.
Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab oder anonyme Urnenbestattung
Wie bei der Erdbestattung kann auch hier zwischen einem Urnenwahl-, einem Urnenreihengrab oder einer anonymen Urnenbestattung entschieden werden. Weitere Informationen über die jeweiligen Unterschiede finden Sie auf der Seite Erdbestattungen.